AGB & Teilnahmebedingungen
Dein Messeauftritt. Klare Bedingungen.
1. Veranstalterin und Geltungsbereich
Veranstalterin der Longevity Expo Berlin 2027 ist Peppel Expo GmbH, nachfolgend „Veranstalterin“. Die vollständigen Anbieter- und Kontaktangaben werden im Impressum ergänzt. Diese Fassung beschreibt die aktuellen unverbindlichen Website-Anfragen und enthält einen Entwurf der Bedingungen für später ausdrücklich vereinbarte Messeleistungen.
Die gewerblichen Stand-, Mietmöbel-, Branding-, Editorial- und Sponsoringangebote richten sich an Unternehmer im Sinne von § 14 BGB sowie juristische Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtliche Sondervermögen. Für private Besucher gelten diese gewerblichen Teilnahmebedingungen nicht; etwaige Ticket- und Besucherbedingungen werden gesondert bereitgestellt.
2. Warenkorb und unverbindliche Anfragen
Der gemeinsame Warenkorb bündelt Messestand, Zusatzleistungen, Mietmöbel, Digitaldruck, Editorials und Sponsoring. Das Hinzufügen von Leistungen und das Absenden einer Anfrage sind keine verbindliche Bestellung. Eine Eingangsreferenz bestätigt nur die Speicherung; sie bestätigt weder Zulassung noch Reservierung, Verfügbarkeit oder einen Vertrag. Für das Absenden der Anfrage entstehen keine Kosten.
Anfragende prüfen Angaben, Mengen, Standreferenz, Kontakt- und Rechnungsdaten vor dem Absenden. Änderungen an einer gespeicherten Anfrage sind mit Peppel Expo GmbH unter Angabe der Referenz abzustimmen. Ein Newsletter-Abonnement wird dadurch nicht begründet.
3. Angebot, Vertrag und Zulassung
Ein kostenpflichtiger Vertrag entsteht erst durch ein ausdrücklich verbindliches Angebot und dessen Annahme oder eine andere übereinstimmende verbindliche Vereinbarung. Vor Vertragsschluss müssen Leistungsumfang, Preis, Termine und die einbezogenen Bedingungen feststehen. Diese Website löst aktuell weder Rechnungsstellung noch Zahlung aus.
Die Zulassung richtet sich insbesondere nach Themenbezug, vorhandener Fläche, Sicherheit und rechtlicher Zulässigkeit der Angebote. Ein bestimmter Standplatz, eine Mindestbesucherzahl, Umsätze oder Geschäftskontakte werden durch eine Anfrage nicht zugesagt. Individuelle Vereinbarungen haben Vorrang vor Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
4. Veranstaltung und Teilnahmeumfang
Die Longevity Expo Berlin 2027 ist als Messe für Fachpublikum und private Besucher konzipiert; Freitag, Samstag und Sonntag sind für beide Zielgruppen vorgesehen. Verbindliche Daten, Hallen, Öffnungszeiten, Auf- und Abbauzeiten sowie technische Vorgaben ergeben sich erst aus den bestätigten Veranstaltungsunterlagen.
Stage, Experience Area, Startup-Lounge, Sportangebote und mögliche Masterclasses befinden sich im Onboarding. Ein angekündigtes Konzept ist noch keine Zusage eines konkreten Programmpunkts, Speakers oder Partners.
5. Standflächen und Standformen
Der Kalkulator lässt ganze Quadratmeter ab 9 m² zu. Für die gesamte gewählte Fläche gilt der jeweils erreichte Nettopreis je m²: ab 9 m² 220,00 €, ab 15 m² 200,00 €, ab 25 m² 180,00 €, ab 50 m² 170,00 €, ab 100 m² 160,00 € und ab 200 m² 150,00 €. Größere Flächen werden mit der zutreffenden Staffel weiterberechnet und bleiben von der Verfügbarkeit abhängig.
Auf den reinen Flächenpreis entfallen beim Eckstand 10 %, Kopfstand 15 % und Blockstand 20 % Zuschlag; beim Reihenstand entfällt dieser Zuschlag. Beim individuellen Standbau werden Fläche und Standform berechnet, zusätzliche Bau- und Ausstattungsleistungen separat angeboten. Die Standzuteilung und zulässige Gestaltung werden im Angebot bestätigt.
6. Komplettstände und Zusatzleistungen
Die angebotenen Komplettstände kosten netto 4.700,00 € für 16 m² und 6.000,00 € für 25 m². Enthalten sind Fläche, Stellwand, Teppich, ein Tisch, vier Stühle, ein Infocounter, Stromanschluss 3,3 kW und vier Strahler. Andere Standformen werden für Komplettstände individuell angeboten.
Zusätzliche Stromanschlüsse inklusive Verbrauch: 3,3 kW / 16 A 450,00 €, 11 kW / 16 A 650,00 €, 22 kW / 32 A 950,00 € netto. Wasseranschluss inklusive Verbrauch: 690,00 € netto. Teppich inklusive Verlegen und Entsorgen: 12,00 € netto je m²; Farbe nach Abstimmung. Im Komplettstand enthaltene Leistungen werden nicht nochmals berechnet; zusätzlich gewählte Stromanschlüsse sind zusätzliche Leistungen, kein automatisch verrechnetes Upgrade.
LED-Videowall im Eingangsbereich: 20 Sekunden Unternehmensfilm, mindestens vier Ausspielungen pro Stunde im vereinbarten Werbezeitraum, 1.000,00 € netto. Alutruss mit Beleuchtung und Hängepunkte werden auf Anfrage angeboten. Technische Machbarkeit und Leistungszeitraum müssen bestätigt werden.
7. Preise, Servicepauschale und Zahlung
Alle gewerblichen Preise verstehen sich in Euro netto zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer. Der Kalkulator weist derzeit 19 % aus. Maßgeblich ist der gesetzlich zutreffende Steuersatz bei Leistungserbringung.
Pro bestätigter Buchung fällt einmalig eine obligatorische Servicepauschale von 300,00 € netto an. Sie wird im gemeinsamen Warenkorb einmal berücksichtigt und nicht je Position, Kategorie oder Anbieter erneut erhoben. Das unverbindliche Absenden allein löst diese Pauschale nicht aus.
Positionen „auf Anfrage“ sind in bekannten Zwischensummen nicht enthalten. Möbelpreise sind Richtwerte; alle Leistungsumfänge und Endpreise sind vor Vertragsschluss zu bestätigen. Zahlungsfristen und etwaige Teilzahlungen werden im verbindlichen Angebot vereinbart. Vertragspartnerin und Rechnungsausstellerin für bestätigte Messeleistungen ist Peppel Expo GmbH. Eine abweichende Rechnungsanschrift ändert die Vertragspartnerin oder den Zahlungsschuldner nicht. Gesetzliche Rechte bei Zahlungsverzug bleiben unberührt.
8. Mietmöbel, Lieferung und Rückgabe
Mietmöbel bleiben Eigentum des jeweiligen Eigentümers. Stückzahlen, Mietzeitraum, Lieferort, Übergabe, Auf- und Abbau, Abholung und gegebenenfalls zusätzliche Kosten werden im Angebot festgelegt. Die Zusammenarbeit mit Lounge Factory als vorgesehenem Lieferpartner ersetzt keinen Vertragsschluss mit Peppel Expo GmbH.
Mietsachen sind pfleglich, bestimmungsgemäß und nur im vereinbarten Rahmen zu nutzen. Erkennbare Schäden oder Fehlmengen sollen bei Übergabe dokumentiert und unverzüglich mitgeteilt werden, damit Abhilfe möglich ist; gesetzliche Mängelrechte bleiben bestehen. Eigenmächtige Veränderungen oder eine Weitergabe an Dritte bedürfen der Abstimmung. Rückgabezustand, Fehlmengen und Schäden werden nachvollziehbar dokumentiert; eine Haftung richtet sich nach den gesetzlichen Vorschriften und wirksamen Vereinbarungen.
9. Digitaldruck und Logobranding
Die gezeigten Pixplip-, Counter- und Logobranding-Motive sind Gestaltungsvorschauen mit dem farbigen Longevity Expo Logo. Ein Warenkorbeintrag ist keine Druckfreigabe. Vor Fertigung sind Druckflächen, Maße, Material, Auflösung, Beschnitt, Farben, Liefertermine und Produktionsdateien zu vereinbaren. Die Produktion setzt eine ausdrücklich dokumentierte Freigabe voraus.
Wer eigene Motive, Logos oder Texte liefert, muss über die erforderlichen Nutzungsrechte verfügen. Die Nutzung der Messemarke bedarf der abgestimmten Freigabe. Mehrkosten für nachträgliche Änderungen oder zusätzliche Korrekturen werden vor ihrer Beauftragung mitgeteilt. Gesetzliche Ansprüche wegen fehlerhafter Ausführung bleiben unberührt.
10. Editorials und Sponsoring
Editorial- und Sponsoringanfragen werden im gemeinsamen Messewarenkorb übermittelt. Umfang, Platzierung, Laufzeit, Produktionsleistungen, Nutzungsrechte, Kennzeichnung, Freigaben und Preis ergeben sich erst aus einer gesonderten Vereinbarung mit Peppel Expo GmbH. Ein Paketname begründet keine nicht ausdrücklich vereinbarte Exklusivität, Reichweite, Kontaktzahl oder Wirkung.
Bezahlte Beiträge und Advertorials werden eindeutig als Werbung beziehungsweise Anzeige gekennzeichnet. Eine Zahlung verschafft keinen Anspruch auf unabhängige redaktionelle Berichterstattung oder eine positive wissenschaftliche Bewertung. Unzulässige Gesundheitsversprechen und Rechte Dritter verletzende Inhalte werden nicht veröffentlicht. Wird ein Inhalt beanstandet, sind Korrektur, Ersatz oder weitere Rechte nach der Vereinbarung und den gesetzlichen Regeln zu klären.
11. Aussteller, Mitaussteller und Exponate
Aussteller geben ihre Unternehmen, Ausstellungsgegenstände und ausgestellten Marken zutreffend an. Mitaussteller und eine Überlassung von Standflächen bedürfen einer vorherigen Vereinbarung; zusätzliche Entgelte gelten nur, wenn sie vereinbart wurden. Genehmigungen, Produktkonformität, Kennzeichnung und zulässige Werbeaussagen sind im jeweiligen Verantwortungsbereich sicherzustellen.
Gerade bei Longevity-Angeboten sind die einschlägigen Regeln für Lebensmittel, Nahrungsergänzungsmittel, Medizinprodukte, Arzneimittel und Heilmittelwerbung zu beachten, soweit sie auf das Angebot anwendbar sind. Eine Messeteilnahme ersetzt keine Zulassung, fachliche Qualifikation oder behördliche Erlaubnis.
12. Aufbau, Betrieb, Sicherheit und Abbau
Maßgeblich sind die rechtzeitig bereitgestellten technischen Richtlinien, die Hausordnung des Messegeländes und die bestätigten Auf- und Abbauzeiten. Fluchtwege, Brandschutz, zulässige Lasten, elektrische Anschlüsse, Wasserinstallationen und erforderliche Genehmigungen sind einzuhalten. Hängepunkte, Traversen und besondere Konstruktionen bedürfen technischer Abstimmung.
Der Stand ist während vereinbarter Öffnungszeiten fachkundig zu betreuen. Lärm, Werbung und Vorführungen dürfen andere nicht unzumutbar beeinträchtigen. Der Abbau erfolgt zu den vereinbarten Zeiten; Flächen sind im vereinbarten Zustand zurückzugeben. Entsorgung, Reinigung oder Verwahrung zurückgelassener Gegenstände und etwaige Kosten richten sich nach der Vereinbarung und den gesetzlichen Voraussetzungen.
13. Experience Area, Sport und Masterclasses
Für Mitmachangebote, insbesondere Yoga, E-MTB, Padel, SUP und andere Bewegungsformate, sind Verfügbarkeit, geeignete Flächen, Betreuung, Ausrüstung, Sicherheitskonzept und Teilnahmevoraussetzungen gesondert zu bestätigen. Zusätzliche personenbezogene Gesundheitsangaben werden nicht über die allgemeinen Website-Formulare erhoben.
Anbieter tragen die Verantwortung für fachgerechte Anleitung, erforderliche Qualifikation, Sicherheit und ihre gesetzlichen Pflichten. Besucher erhalten vor einer tatsächlichen Teilnahme die dafür notwendigen Hinweise und gegebenenfalls gesonderte Bedingungen. Gesetzliche Haftungsansprüche werden durch die Teilnahme nicht pauschal ausgeschlossen.
14. Startup-Lounge und Investorenkontakte
Eine Bewerbung oder Terminwunsch begründet keinen Anspruch auf Veröffentlichung, einen bestimmten Gesprächspartner, Finanzierung oder Abschluss eines Geschäfts. Profile werden erst nach Prüfung und abgestimmter Freigabe veröffentlicht. Termine setzen die Bestätigung der Beteiligten voraus.
Peppel Expo GmbH vermittelt im Rahmen des Messekonzepts Begegnungen; die Darstellung eines Startups oder Investors ist keine persönliche Anlageberatung, Bonitätsprüfung oder Renditezusage. Investitionsentscheidungen und ihre rechtlichen Anforderungen werden von den Beteiligten eigenständig geprüft.
15. Marketplace-Onboarding
Die Bewerbung für einen Marketplace-Shop ist unverbindlich und begründet weder einen Shopvertrag noch Gebühren, Freischaltung oder einen Anspruch auf Aufnahme. Eigener Markenauftritt, Sortiment, Konditionen und technische Voraussetzungen werden erst im Onboarding abgestimmt.
Vor einem eigenständigen Marketplace-Betrieb sind Betreiberidentität, Anbieterbedingungen, Käuferinformationen, Zahlungsabwicklung und Datenschutz gesondert festzulegen und bereitzustellen. Die Messebedingungen begründen keine automatische Vertrags- oder Datenübernahme durch einen späteren Betreiber.
16. Änderungen, Rücktritt und Kündigung
Unverbindliche Anfragen können vor einem Vertragsschluss ohne Stornokosten zurückgenommen werden. Nach Vertragsschluss richten sich Änderungen, Rücktritt und Kündigung nach den vereinbarten Leistungsbedingungen und den gesetzlichen Vorschriften. Eine gesonderte Stornostaffel ist für Longevity Expo Berlin 2027 derzeit nicht vereinbart.
Gesetzliche Rechte zur Kündigung aus wichtigem Grund bleiben bestehen. Soweit erforderlich, ist zuvor eine angemessene Möglichkeit zur Abhilfe einzuräumen. Ersparte Aufwendungen und anderweitige Verwertung sind bei gesetzlichen Ausgleichs- oder Schadensersatzansprüchen nach den dafür geltenden Regeln zu berücksichtigen. Diese Fassung erhebt keine pauschale Vertragsstrafe wegen einer Anfrage oder Nichtteilnahme.
17. Absage, Verlegung und höhere Gewalt
Wird die Veranstaltung durch behördliche Anordnungen, Sicherheitslagen oder andere erhebliche Umstände beeinflusst, informiert Peppel Expo GmbH über Auswirkungen und mögliche Änderungen. Ob und in welchem Umfang ein Vertrag geändert, beendet oder angepasst werden kann, richtet sich nach der Vereinbarung und den gesetzlichen Vorschriften.
Bei nicht erbrachten Leistungen werden Gegenleistungs- und Erstattungsansprüche nach den gesetzlichen Regeln beurteilt. Für Zusatzleistungen besteht keine pauschale Zahlungspflicht unabhängig von ihrer Erbringung. Das Schweigen auf eine Mitteilung gilt nicht automatisch als Zustimmung zu einem neuen Termin. Gesetzliche Schadensersatzansprüche bleiben unberührt.
18. Haftung, Mängel und Versicherung
Für Haftung, Mängelrechte und Verjährung gelten die gesetzlichen Vorschriften, soweit im späteren Vertrag keine wirksame abweichende Vereinbarung getroffen wird. Diese Fassung enthält keinen Ausschluss für Schäden an Leben, Körper oder Gesundheit und keine Beschränkung bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit oder zwingender gesetzlicher Haftung.
Aussteller sorgen für die Sicherung eigener Exponate und prüfen einen für ihre Tätigkeiten passenden Versicherungsschutz. Eine allgemeine Geländesicherung bedeutet keine individuelle Verwahrung von Ausstellungsgütern. Gesetzliche Pflichten und Haftung der Veranstalterin bleiben hiervon unberührt. Schäden und Störungen sollen unverzüglich mitgeteilt werden, um Abhilfe und Beweissicherung zu ermöglichen; dadurch werden keine zusätzlichen Ausschlussfristen begründet.
19. Foto-, Film-, Tonaufnahmen und Rechte
Aufnahmen und ihre Veröffentlichung müssen Persönlichkeits-, Datenschutz-, Urheber- und Markenrechte beachten. Diese Bedingungen enthalten keine pauschale Einwilligung aller Besucher, Beschäftigten oder Aussteller in Werbeaufnahmen. Erforderliche Einwilligungen und konkrete Datenschutzhinweise werden für den jeweiligen Zweck gesondert eingeholt beziehungsweise bereitgestellt.
Für bereitgestellte Logos, Texte und Bilder werden Nutzungsumfang, Medien, Dauer und Freigaben entsprechend der gebuchten Leistung vereinbart. Musikwiedergabe, Vorführungen und Werbung müssen rechtlich zulässig und erforderlichenfalls lizenziert sein. Aufnahmeaktivitäten dürfen den Messebetrieb und Rechte anderer nicht beeinträchtigen.
20. Datenverarbeitung und Kommunikation
Peppel Expo GmbH verarbeitet Anfragen und Vertragsdaten für die jeweils beschriebenen Zwecke nach Maßgabe der Datenschutzerklärung. Eine Anfragebestätigung ist keine Werbeeinwilligung. Newsletter-Vormerkungen erfolgen gesondert und freiwillig. Personenbezogene Daten werden nicht durch diese Bedingungen pauschal für fremde Werbung oder einen späteren Marketplace-Betreiber freigegeben.
Elektronische Rechnungen und der dafür zulässige Übermittlungsweg werden entsprechend den gesetzlichen Anforderungen und der Vereinbarung behandelt. Diese Website versendet aktuell keine automatischen Bestellbestätigungen oder Rechnungen.
21. Schlussbestimmungen
Es gilt deutsches Recht unter Beachtung zwingender gesetzlicher Vorschriften. Diese Fassung trifft keine besondere Gerichtsstandsvereinbarung; es gelten die gesetzlichen Zuständigkeitsregeln. Individuelle Vereinbarungen bleiben vorrangig.
Sollte eine Bestimmung nicht einbezogen oder unwirksam sein, richten sich die Folgen nach § 306 BGB; an ihre Stelle treten die gesetzlichen Vorschriften. Die übrigen Regelungen bleiben nach Maßgabe dieser Vorschrift bestehen.
Die englische Fassung dient dem Verständnis der deutschsprachigen Arbeitsfassung. Eine verbindliche Vertragssprache wird im späteren Angebot festgelegt. Stand dieser Fassung: 13. Oktober 2026.
Version der Anfragebedingungen: expo-inquiries-2026-10-13-v3